Drohspirale durchbrechen

Hatespeech belastet die betroffenen Empfängerinnen und Empfänger und beeinträchtigt sie in der Ausübung ihrer Funktion – als Regierungs-, Parlaments- oder Behördenmitglied. Oder führt dazu, dass jemand eine Funktion gar nicht erst antreten möchte, weil er oder sie sich nicht sicher fühlt oder sich dem Hatespeech nicht aussetzen möchte. Deshalb bedroht Hatespeech nicht nur Menschen, sondern auch die Institutionen.

Es reicht nicht, wenn die Polizei erst bei einer physischen Bedrohung einschreitet. fedpol greift bereits bei Hatespeech ein, wenn sich dieser gegen eine Schutzperson von fedpol richtet und einen Straftatbestand wie Beschimpfung, Verleumdung, Drohung, Aufruf zu Gewalt, Todesdrohung oder Nötigung erfüllen könnte. Je nach Situation und Exponiertheit der bedrohten Schutzperson passt fedpol das kantonale Sicherheitspositiv an.

Im Unterschied zu per Post verschickten Drohbriefen kann sich Hatespeech im Netz rasch multiplizieren, das Volumen an Bedrohungen nimmt weiter zu – oder ein anderer übt die angedrohte Gewalt schliesslich aus. Wie z.B. im terroristisch motivierten Mordfall Samuel Paty in Frankreich: Der mutmassliche Täter, der den Lehrer im Oktober auf offener Strasse enthauptet, hat sich durch Hatespeech einer anderen Person zur Tat inspirieren lassen.

Counterspeech kann die Drohspirale durchbrechen. Oft lässt sich die aufgeheizte Situation beruhigen, indem fedpol potenzielle Gefährder direkt anspricht – sei es mit einem Grenzziehungsbrief oder mit einer Gefährderansprache am Domizil der Person oder auf einem Polizeiposten – und sie damit aus der digitalen Anonymität in die reale Welt zurückholt.